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Die Ortstaxe in Südtirol

Die Abgabe einer Kur- oder Ortstaxe ist in zahlreichen Tourismus-Regionen auf der ganzen Welt bereits seit vielen Jahren üblich. Seit dem 1. Januar 2014 wird auch in allen Gemeinden Südtirols eine Ortstaxe eingehoben.

Die Kurtaxe oder Ortstaxe in Südtirol kommt den örtlichen Tourismusvereinen und -verbänden zu. Diese können das Budget verwenden, um das vorhandene Angebot und die Infrastruktur auszubauen und um deren hohe Qualität zu halten. Ein kleiner Teil kann auch zur Tourismus-Werbung eingesetzt werden.

Die Höhe des Betrages richtet sich nach der Unterkunftskategorie. Da die Ortstaxe häufig Fragen aufwirft, haben wir hier die wichtigsten Informationen zur Tourismus-Abgabe für Sie aufgelistet.

Die wichtigsten Informationen

  • Je nach Unterkunftskategorie wird ein Basisbetrag zwischen 0,85 € und 1,60 € pro Person und Nacht berechnet. Die Gemeinden haben jedoch die Möglichkeit, die Ortstaxe auf maximal 2,50 € anzuheben, falls das Geld einem besonderen Vorhaben zugutekommt und ein Gutachten der Tourismusorganisation vorliegt.
  • Alle Gäste die Ihren Urlaub in 1- oder 2-Sterne-Betrieben, auf dem Campingplatz, in der Jugendherberge, auf dem Bauernhof oder bei einem Privatzimmer-Vermieter verbringen, bezahlen ab 0,85 €.
  • In einer 3-Sterne- oder 3-Sterne-Superior-Unterkunft wird ab 1,20 € berechnet.
  • In allen Unterkünften ab 4 Sternen bezahlen Urlauber ab 1,60 € pro Tag und Person.
  • Befreit sind Kinder und Jugendliche, bis sie das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Die Ortstaxe wird am Ende Ihres Aufenthaltes vor Ort bezahlt und muss auf der Abrechnung getrennt aufgelistet werden. So haben Sie einen besseren Überblick und sehen, welcher Betrag nicht Ihrem Gastgeber zugutekommt, sondern als Steuer die örtliche Infrastruktur unterstützt.

Gut zu wissen

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