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Helmpflicht auf der Piste

Oben ohne? Nein danke! Seit 1. Jänner 2022 gilt in Südtirol wie auch in ganz Italien beim Skifahren, Snowboarden und Rodeln eine Helmpflicht für Minderjährige unter 18 Jahren. Mittlerweile fahren jedoch ohnehin auch fast alle Erwachsenen mit Skihelm.

Wieso auch nicht? Ein Helm sieht stylish aus, schützt vor Kälte und – was am wichtigsten ist – er verhindert schlimme Kopfverletzungen. Auf den Pisten in Südtirol ist häufig viel los. Zahlreiche Skigebiete gehören zu den beliebtesten im Alpenraum und entsprechend groß ist die Anzahl der Skifahrer und Snowboarder. Da können Unfälle schnell passieren.

Manche Skifahrer überschätzen sich und fahren viel zu schnell. Andere sollten lieber einen Skikurs belegen, bevor sie die Piste unsicher machen. Wieder andere verwechseln Skiabfahrt und Snowpark. Ein Skihelm kann Leben retten. Studien belegen, dass ein Helm wirkungsvoll hilft, schwere Kopfverletzungen zu vermeiden.

Beim Kauf eines Skihelms sollte man den Kopfschutz unbedingt zuerst probieren. Die richtige Größe des Helms ist ausschlaggebend für die Sicherheit - ebenso wie das ordnungsgemäße Zuschnallen.

Helmpflicht auf Südtirols Skipisten

Alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren müssen beim Skifahren auf Südtirols Pisten laut Gesetz einen Helm tragen. Die Skihelme müssen CE-zertifiziert sein. Bei vielen Skischulen und Skiverleihen kann man geeignete Schutzhelme zum kleinen Preis ausleihen. Auch für minderjährige Snowboarder, Freestyler, Telemarker und Rodler besteht Helmpflicht.

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