Sicherheitsmaßnahmen – Südtirol & Coronavirus
Wo muss aktuell noch eine Maske getragen werden?
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Eine Maskenpflicht gilt weiterhin in den Einrichtungen des Gesundheitswesens, und zwar innerhalb der Abteilungen, in denen gebrechliche Personen, Senioren und immungeschwächte Personen untergebracht sind, vor allem solche mit einem hohen Betreuungsbedarf. Die betreffenden Abteilungen werden von den Sanitätsdirektionen der jeweiligen Gesundheitseinrichtung definiert. Die Pflicht, einen Schutz der Atemwege zu tragen, gilt auch in Pflege- und Seniorenheimen, Hospizen, Rehabilitationseinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen, jedoch ausschließlich in den Bereichen und in den Situationen, die vom ärztlichen Leiter der Einrichtung als Risikobereiche eingestuft werden.
Welche Bestimmungen gelten für Reisen?
- Für die Einreise nach Italien aus fremden Ländern wird seit 1. Juni 2022 kein 3G-Nachweis mehr benötigt.
- Für die Rückreise beachten Sie bitte die aktuell geltenden Bestimmungen Ihres Heimatlandes.
- Weitere Informationen zur Ein- und Ausreise finden Sie hier:
Wo kann ich mich detaillierter informieren?
- Auf der Seite des Landes Südtirol finden Sie weitere Informationen und News.